Seiteninhalte

Ausländerbehörde

Zuständigkeit

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für  ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Sie wissen nicht, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist? Zuständige Ausländerbehörde über das BAMF-NAvI des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden.

Der Besuch der Ausländerbehörde ist ausschließlich mit Termin möglich.

Termin online vereinbaren oder absagen

Erreichbarkeit

Sollte Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung, Ihr Visum oder Ähnliches in den nächsten zwei Monaten ablaufen, setzen Sie sich bitte über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir bitten von reinen Sachstandsabfragen abzusehen.

An der Eingangstür (Holztüre) der Wilhelmstraße 9 finden Sie einen Briefkasten. Dort können Sie Unterlagen bei Bedarf einwerfen und nachreichen.

Sofern ein persönlicher Besuch notwendig ist, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin. 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07141 910-2599 oder über unser Kontaktformular.

Unsere Dienstleistungen

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Ausländerbehörde
Wilhelmstraße 9
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10 25 99
Fax (0 71 41) 9 10 27 68

Dienstleistungen

Hinweise

Gebühren und Zahlung

Die Gebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsinformationen.

Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos per EC-Cash zu bezahlen.

Informationen zum Visaverfahren

Die Einreise nach Deutschland setzt in vielen Fällen ein Visum voraus. Ausgestellt wird das Visum von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Herkunftsland. Die deutschen Auslandsvertretungen gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland der einreisewilligen Person.
Informationen erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.

Einreise und Auftenhalt von EU- und EWR Bürgern

Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Dieses Recht auf Freizügigkeit haben insbesondere:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Arbeitssuchende (für eine Dauer von bis zu sechs Monaten)
  • niedergelassene, selbstständige Erwerbstätige
  • selbstständige Erbringer von Leistungen ohne Niederlassung
  • Empfänger von Dienstleistungen
  • nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln
  • Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen
  • Unionsbürger oder Familienangehörige mit Daueraufenthaltsrecht

Voraussetzung ist die Anmeldung des Wohnsitzes! Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung.

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.

Важлива інформація щодо в'їзду та перебування для українців

Wichtige Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine

So finden Sie uns

Ausländerbehörde
Wilhelmstraße 9
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10 25 99
Fax (0 71 41) 9 10 27 68
Zum Seitenanfang