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Ausländerbehörde

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

In Ludwigsburg gibt es 2 Ausländerbehörden - eine in der Stadt Ludwigsburg und die andere im Landratsamt Ludwigsburg

Wir, die Stadt Ludwigsburg, sind zuständig für alle Personen, die im Stadtgebiet Ludwigsburg leben oder untergebracht sind.

  • Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind

Ausländerbehörde im Ladratsamt Ludwigsburg

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes

In den folgenden Städten des Landkreises Ludwigsburg gibt es eine eigene Ausländerbehörde:

  • Bietigheim-Bissingen (mit Tamm und Ingersheim)
  • Ditzingen
  • Kornwestheim
  • Remseck am Neckar
  • Vaihingen/Enz (mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim)

Sie wissen nicht, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist?

Zuständige Ausländerbehörde über das BAMF-NAvI des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden.

Neu: Direktversand des elektronischen Aufenthaltstitels

Mit dem Direktversand-Service erhalten Sie Ihren Aufenthaltstitel bequem und persönlich an Ihrer Wohnungstür.
Für diesen Service fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro an. Beachten Sie hierzu unser Merkblatt. (PDF, 148 KB)

Termin online vereinbaren oder absagen

Der Besuch der Ausländerbehörde ist nur mit Termin möglich.

Wichtige Änderung bei der Erstellung von Pass- und Ausweisfotos seit dem 1. Mai 2025

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen künftig nur noch digital erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden. 

Was bedeutet das für Sie? 

Ihr digitales Passfoto können Sie entweder:

  • Direkt vor Ort in der Behörde gegen eine Gebühr aufnehmen lassen oder
  • Bei einem Fotografen (Fotostudio) anfertigen lassen, der über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt.

Eine Liste bereits angebundener Fotostudios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/

Momentan sind in der Ausländerbehörde keine Lichtbildaufnahmen möglich.
Bitte bringen Sie daher ein aktuelles Passfoto vom Fotografen mit.

Wie und wann erreiche ich die Ausländerbehörde?

Kontakt-Formular online

Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung, Ihr Visum oder Ähnliches läuft in den nächsten zwei Monaten ab?
Hinweis: Unsere Dienstleistungen stehen ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die im Stadtgebiet Ludwigsburg gemeldet sind.
Setzen Sie sich bitte über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Telefon

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Telefon: 07141 910-2599

Post

Sie können uns Post schicken an:

Ausländerbehörde
Wilhelmstraße 9
71638 Ludwigsburg

Sie müssen Unterlagen einwerfen oder nachreichen?
An der Eingangstür (Holztür) der Wilhelmstraße 9 finden Sie einen Briefkasten.
Dort können Sie die Unterlagen auch einwerfen.

persönlicher Termin

Sie möchten persönlich zu uns kommen?
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Wie lange dauert es noch? - Fragen zum Stand der Bearbeitung

Viele Menschen kommen zu uns und wir erhalten sehr viele Anfragen.
Wir bitten Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Anliegens abzusehen.
Wir melden uns bei Ihnen.

Unsere Dienstleistungen

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Ausländerbehörde
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71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 9102599
Fax 07141 9102768

Dienstleistungen

Hinweise

Gebühren und Zahlung

Die Gebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsinformationen.

Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos per EC-Cash zu bezahlen.

Informationen zum Visaverfahren

Die Einreise nach Deutschland setzt in vielen Fällen ein Visum voraus. Ausgestellt wird das Visum von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Herkunftsland. Die deutschen Auslandsvertretungen gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland der einreisewilligen Person.
Informationen erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.

Einreise und Auftenhalt von EU- und EWR Bürgern

Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Dieses Recht auf Freizügigkeit haben insbesondere:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Arbeitssuchende (für eine Dauer von bis zu sechs Monaten)
  • niedergelassene, selbstständige Erwerbstätige
  • selbstständige Erbringer von Leistungen ohne Niederlassung
  • Empfänger von Dienstleistungen
  • nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln
  • Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen
  • Unionsbürger oder Familienangehörige mit Daueraufenthaltsrecht

Voraussetzung ist die Anmeldung des Wohnsitzes! Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung.

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.

So finden Sie uns

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