Gleichstellung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2

Ziele

  • Ungleichheit sichtbar machen
  • Unterschiedliche Lebenssituationen aller Geschlechter bei gesellschaftlichen Vorhaben berücksichtigen
  • Gleichstellung durch gezielte Maßnahmen erreichen

Aufgaben

  • Realisierung von Projekten in den Bereichen: faire Aufteilung der Sorgearbeit, geschlechterbasierte Gewalt, Rollenbilder, klischeefreie Berufswahl, faire Teilhabe in Politik und Gesellschaft
  • Bei Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterstützen
  • Sammlung und Bereitstellung von Informationen
  • Vernetzung mit Vereinen, Behörden, Hochschulen, Organisationen Bürgerinnen und Bürgern
  • Organisation von Vorträgen, Veranstaltungen und Ausstellungen
  • Lotsenfunktion für Beratungs- und Hilfsangebote bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kontakt

Judith Raupp

Gleichstellungsbeauftragte

Telefon (0 71 41) 9 10-29 08
Gebäude Wilhelmstraße 11
Raum A 103

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